Eigenbedarf vs. Vermietung finanzieren: Bank, Förderung & AfA
Redaktion KreditImmo · 02.07.2026 · Stand: Juli 2026
Ob Sie im Eigenbedarf oder zur Vermietung finanzieren, entscheidet über Banklogik, KfW-Förderung und Steuer — bei Eigennutzung zählt die Wohnkostenbelastung, bei Vermietung Mieteinnahmen, Cashflow und AfA. Dieser Ratgeber vergleicht beide Wege — ergänzt Wohnung kaufen und vermieten, Negative Cashflow-Immobilie und KfW 124 (Selbstnutzung).
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Steuerwirkung hängt vom Einzelfall ab — Grenzsteuersatz, Einkünfte, Baujahr, Gebäudeanteil. Keine garantierten Steuervorteile. Rechenbeispiele sind Szenarien, keine Empfehlung.
Förderung klären: KfW 124 und Wohn-Riester meist nur bei Selbstnutzung — Vermietung kann Rückzahlung auslösen.
Steuer einordnen: AfA und Werbungskosten nur bei Vermietung — kein monatlicher Geldzufluss.
Cashflow vs. Wohnkosten: Eigennutzung = Rate als Wohnkosten; Vermietung = Miete minus Kosten minus Rate.
Kurzvergleich: Eigennutzung ETW 280.000 € → Rate ca. 1.200 €/Monat. Vermietung → Kaltmiete 950 €, Cashflow vor Steuer oft negativ.
Das Wichtigste auf einen Blick
KfW-Förderung (z. B. KfW 124) meist an Selbstnutzung gebunden.
AfA nur bei Vermietung — mindert Steuer, nicht monatliche Liquidität.
Bank prüft Eigennutzung über Haushalt, Vermietung über Mieteinnahmen.
Beispiel ETW 280.000 €: Eigennutzung Rate 1.200 € vs. Vermietung Miete 950 €, Cashflow −420 €/Monat.
Keine pauschale Empfehlung — Nutzungsentscheidung vor Finanzierung klären.
Einführung: Nutzungsart vor dem Kauf klären
Viele Käufer entscheiden erst nach dem Kauf, ob sie selbst einziehen oder vermieten. Das ist riskant: KfW-Bindungen, Steuerfolgen und Bankkonditionen hängen an der Nutzungsabsicht. Wer eine ETW als Kapitalanlage plant, rechnet anders als ein Eigennutzer — auch wenn Kaufpreis und Lage identisch sind.
Die Eigennutzungs-Finanzierung prüfen Sie im persönlichen Finanzierungsrahmen kostenlos ermitteln (ohne Anmeldung) — mit KfW-Bausteinen für Selbstnutzer. Der interaktive Rechner führt einen vollautomatischen Förder-Check durch, gleicht die Zinsen von über 400 Banken ab und spart Nutzern im Durchschnitt 4.596 € pro Jahr — unverbindlich und ganz ohne Anmeldung.
Die Grafik stellt die beiden Wege gegenüber: Eigennutzer zahlen Rate als Wohnkosten und können KfW nutzen. Vermieter haben Mieteinnahmen, aber oft negativen Cashflow vor Steuer — dafür AfA als Steuerhebel.
Eigenbedarf vs. Vermietung: Was sich unterscheidet
Aspekt
Eigenbedarf
Vermietung
Bank prüft
Haushaltsrechnung, Wohnkostenbelastung
Mieteinnahmen (70–80 %), Tragfähigkeit ohne AfA
KfW 124 / Wohneigentum
Typisch möglich bei Selbstnutzung
Meist ausgeschlossen / Bindung beachten
AfA (§ 7 EStG)
Nicht relevant
Lineare AfA auf Gebäudeanteil
Monatliche Belastung
Rate = Wohnkosten
Miete − Kosten − Rate = Cashflow
Typischer Rechner
Immobilienfinanzierungsrechner
Kapitalanlage-Rechner + Vermietungsmodus
Banklogik: Haushalt vs. Mieteinnahmen
Bei Eigennutzung rechnet die Bank Ihre Haushaltsrechnung: Nettoeinkommen minus Fixkosten minus künftige Rate. Die Wohnkostenbelastungsquote soll tragbar bleiben — Orientierung bietet die BaFin zum Immobilienkredit.
Bei Vermietung zählen Kaltmieteinnahmen — Banken rechnen oft mit 70 bis 80 Prozent der Kaltmiete als belastbares Einkommen. AfA fließt in der Regel nicht in die Bank-Tragfähigkeit ein. Den Vermietungsmodus testen Sie direkt, indem Sie Ihre Monatsrate inklusive KfW-Förderung live berechnen und dort auf Kapitalanlage umschalten.
KfW-Förderung: oft nur bei Selbstnutzung
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) und viele regionale Bausteine setzen Selbstnutzung voraus — oft für mindestens zehn Jahre. Vermietung während der Bindungsfrist kann zur Rückzahlung der Förderung führen. Details in der Förderdatenbank KfW Wohneigentum.
Die Matrix zeigt: Förderung und Steuerhebel schließen sich nicht aus — aber sie gelten für unterschiedliche Nutzungsarten. Wer KfW nutzen will, plant Selbstnutzung. Wer vermietet, rechnet mit AfA und Cashflow, nicht mit KfW-Wohneigentum.
AfA & Steuer: nur bei Vermietung relevant
Bei vermieteten Immobilien können Sie den Gebäudeanteil linear abschreiben (§ 7 EStG) — typisch 2 Prozent bei Wohngebäuden ab 1925. Grund und Boden sind nicht abschreibbar. AfA mindert den steuerpflichtigen Überschuss aus Vermietung — sie ist keine monatliche Geldzahlung.
Die fünf Schritte im Bild fassen die Entscheidungslogik zusammen — vor der Finanzierungsanfrage alle Punkte durchgehen, nicht nur den günstigsten Zins.
Beispielrechnung: ETW 280.000 € — Eigennutzung vs. Vermietung
Gleiche ETW, unterschiedliche Nutzung (Szenario, keine Beratung):
Größe
Eigenbedarf
Vermietung
Kaufpreis ETW
280.000 €
280.000 €
Finanzierung (Beispiel)
224.000 € Darlehen, 56.000 € EK
224.000 € Darlehen, 56.000 € EK
Monatliche Rate
≈ 1.200 €/Monat
≈ 1.150 €/Monat
Kaltmiete
— (Eigennutzung)
950 €/Monat
Hausgeld (Beispiel)
In Rate/Wohnkosten
220 €/Monat
Monatliche Belastung
1.200 € Rate (Wohnkosten)
−420 € Cashflow vor Steuer
KfW 124
Prüfbar bei Selbstnutzung
Typisch nicht / Bindung
AfA
Nicht relevant
ca. 4.480 €/Jahr (2 % auf 224.000 € Gebäudeanteil)
Szenario Juli 2026 — Cashflow vor Steuer: 950 € − 220 € − 1.150 € = −420 €/Monat. Steuerwirkung einzelfallabhängig. Exakt im Kapitalanlage-Rechner prüfen.
Interpretation: Der Eigennutzer zahlt 1.200 € monatlich als Wohnkosten — und kann KfW prüfen. Der Vermieter hat 950 € Miete, aber −420 € Cashflow vor Steuer. AfA und Zinsen können die Steuerlast mindern — das monatliche Minus bleibt bis zur Steuererklärung.
Das Video erklärt KfW-Förderung im Kontext Eigennutzung — für Vermietungs-Finanzierung gelten andere Regeln. Steuerfragen zum Vergleich Eigenbedarf vs. Vermietung bitte mit Steuerberater klären.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich KfW-Darlehen vermieten?
KfW-Wohneigentumsprogramme sind in der Regel an Selbstnutzung gebunden. Vermietung während der Bindung kann Förderrückzahlung auslösen — Programmbedingungen vor Kauf prüfen.
AfA nur bei Vermietung?
Die lineare AfA auf den Gebäudeanteil ist bei vermieteten Immobilien steuerlich relevant — nicht bei reiner Eigennutzung. AfA mindert den steuerpflichtigen Überschuss, ist aber kein monatlicher Geldzufluss.
Bank prüft Nutzungsabsicht?
Bei Eigennutzung zählt die Haushaltsrechnung. Bei Vermietung rechnet die Bank mit Mieteinnahmen — oft 70 bis 80 Prozent der Kaltmiete — ohne AfA als Einkommen.
ETW teils vermietet?
Gemischte Nutzung ist möglich — steuerlich und förderrechtlich wird nach Nutzungsanteil getrennt. Einzelfall mit Steuerberater klären.
Welcher Rechner für welche Nutzung?
Eigennutzung: Immobilienfinanzierungsrechner. Vermietung: Kapitalanlage-Rechner plus Vermietungsmodus im Immobilienfinanzierungsrechner.
Fazit
Klären Sie die Nutzungsart vor der Finanzierung — Bank, KfW und Steuer folgen unterschiedlichen Logiken. Eigennutzung und Vermietung sind keine austauschbaren Rechenmodelle.
Keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Rechenbeispiele sind vereinfachte Szenarien ohne Garantie. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre persönliche Situation.
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