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Altersgerechter Umbau: Förderung 2026 richtig beantragen und finanzieren

Redaktion KreditImmo - 06.05.2026

Stand: Mai 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • KfW-Zuschuss wieder möglich: Seit dem 8. April 2026 können Zuschüsse für Barrierereduzierung über KfW 455-B wieder beantragt werden, solange Bundesmittel verfügbar sind.
  • Förderhöhe: Einzelmaßnahmen werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro bezuschusst; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ sind 12,5 % bis maximal 6.250 Euro möglich.
  • Kreditoption: Der KfW-Kredit 159 kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für barrierereduzierende Maßnahmen finanzieren.
  • Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person bezuschussen.
  • Wichtigste Regel: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen erst nach der Antragstellung abgeschlossen werden.
  • Finanzierung: Zuschüsse zuerst prüfen, dann Restbetrag realistisch mit Eigenmitteln, Förderkredit oder Bankdarlehen planen.

Die Situation ist in vielen Familien ähnlich: Die Eltern werden unsicher auf der Treppe, der hohe Badewanneneinstieg wird zur täglichen Hürde oder Türen und Schwellen passen nicht mehr zum Alltag mit Rollator. Dann stellt sich schnell die Frage, ob das Haus oder die Wohnung noch sicher nutzbar ist.

Ein altersgerechter Umbau kann genau hier ansetzen. Fördermittel helfen aber nur, wenn sie rechtzeitig und sauber eingeplant werden. Wer erst den Handwerker beauftragt und danach nach Zuschüssen sucht, verliert im Zweifel den Anspruch. Wer dagegen KfW, Pflegekasse, regionale Förderprogramme und Finanzierung zusammen denkt, kann die Belastung spürbar senken und die Umsetzung besser steuern.

Dieser Leitfaden zeigt, welche Förderung für altersgerechten Umbau 2026 relevant ist, worauf Sie bei Antrag, Nachweisen und Rechnungen achten sollten und wie KreditImmo dabei helfen kann, Fördermittel in eine tragfähige Immobilienfinanzierung einzuordnen.

Warum Förderung für altersgerechten Umbau 2026 wichtig ist

2025 war für viele Eigentümer ein schwieriges Förderjahr, weil der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung zeitweise nicht zur Verfügung stand. Seit dem 8. April 2026 ist die Antragstellung für den KfW-Zuschuss 455-B wieder möglich. Das ist eine echte Chance, aber keine Garantie: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Für Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters und Familien mit Pflegebedarf bedeutet das: Wer umbauen möchte, sollte nicht erst nach der Handwerkerbeauftragung über Förderung nachdenken. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge aus Bedarfsklärung, Angebot, Förderantrag, Zusage und Umsetzung.

Altersgerechtes Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Sitzbank und Haltegriffen als Beispiel für förderfähige Barrierereduzierung.

Warum jetzt Tempo zählt

Das Budget für den KfW-Zuschuss ist begrenzt. Das heißt nicht, dass jede Familie sofort umbauen muss. Es heißt aber, dass lose Ideen und unverbindliche Schätzungen nicht reichen. Wer Förderung nutzen will, braucht früh eine klare Maßnahmenliste, belastbare Angebote und eine saubere Trennung zwischen förderfähigen barrierereduzierenden Arbeiten und allgemeiner Modernisierung.

Gerade bei Badumbauten zeigt sich der Unterschied: Eine neue Dusche ist nicht automatisch förderfähig. Entscheidend ist, ob die Maßnahme Barrieren reduziert, technisch zu den Programmanforderungen passt und in Angebot und Rechnung nachvollziehbar beschrieben wird.

Ein altersgerechter Umbau ist nicht nur eine Renovierung. Er ist ein Zusammenspiel aus Technik, Förderlogik und Finanzierung.

Typische Maßnahmen im Überblick

Förderfähig können je nach Programm vor allem Maßnahmen sein, die Barrieren im Wohnalltag reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bad und Sanitär: bodengleiche Dusche, bessere Bewegungsflächen, Anpassung von Sanitärobjekten
  • Zugänge: Abbau von Schwellen, Rampen, Wetterschutz, bessere Wege zum Gebäude
  • Treppen und Stufen: Treppenlift, Plattformlift, Handläufe oder bauliche Anpassungen
  • Türen und Grundriss: breitere Durchgänge, bessere Bewegungsflächen, Anpassung von Wohnbereichen
  • Assistenzsysteme: fest installierte Unterstützungs- oder Sicherheitssysteme, sofern sie den Programmanforderungen entsprechen

Wichtig ist: Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom Programm, den technischen Mindestanforderungen und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Die wichtigsten Fördertöpfe im Überblick

Für altersgerechten Umbau kommen 2026 vor allem drei Ebenen in Betracht: KfW, Pflegekasse und regionale Förderprogramme. Jede Ebene erfüllt eine andere Funktion. Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnbestand, die Pflegekasse hilft bei pflegebedingtem Bedarf, und regionale Programme können ergänzen, wenn Bundesmittel nicht passen oder ausgeschöpft sind.

KfW 455-B: Zuschuss für Barrierereduzierung

Der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ fördert Maßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. Nach Angaben der KfW sind seit dem 8. April 2026 wieder Anträge möglich.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Einzelmaßnahmen: 10 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, also bis zu 2.500 Euro Zuschuss.
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, also bis zu 6.250 Euro Zuschuss.
  • Antrag: direkt über das KfW-Zuschussportal und unbedingt vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen.
  • Verfügbarkeit: kein Rechtsanspruch; Förderung nur solange Bundesmittel verfügbar sind.

Quelle: KfW 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss.

KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ kann für barrierereduzierende Maßnahmen und besseren Einbruchschutz eingesetzt werden. Die KfW nennt einen Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Kredit kann insbesondere dann interessant sein, wenn der Umbau größer ausfällt oder nicht vollständig aus Eigenmitteln bezahlt werden soll.

Quelle: KfW 159 Altersgerecht Umbauen – Kredit.

Pflegekasse: Zuschuss bei Pflegegrad

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann zusätzlich die Pflegekasse relevant werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann sie für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach berücksichtigt werden, maximal für bis zu vier Personen.

Typische Maßnahmen sind Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.

Regionale Programme als Ergänzung

Zusätzlich können Bundesländer, Kommunen oder Landesförderbanken eigene Programme anbieten. Diese Programme unterscheiden sich stark nach Wohnort, Förderzweck, Einkommensgrenzen und Verfügbarkeit. Deshalb sollten regionale Optionen parallel geprüft werden, besonders wenn KfW-Mittel ausgeschöpft sind oder die geplante Maßnahme nicht vollständig in ein Bundesprogramm passt.

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, sollte beispielsweise zusätzlich prüfen, ob Förderangebote der NRW.BANK oder kommunale Programme passen. Für andere Bundesländer gilt entsprechend: Landesförderbank und Kommune früh einbeziehen.

FördertopfArt der FörderungMögliche HöheWichtigste Voraussetzung
KfW 455-BZuschussbis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen oder bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus“Antrag vor Vorhabenbeginn, förderfähige barrierereduzierende Maßnahme
KfW 159zinsgünstiger Förderkreditbis zu 50.000 Euro pro Wohneinheitförderfähige Maßnahme und Kreditprüfung über Finanzierungspartner
PflegekasseZuschussbis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter PersonPflegegrad 1 bis 5 und pflegebedingter Bedarf
Landes- und KommunalprogrammeZuschuss oder Darlehen je nach Programmregional unterschiedlichWohnort, Programmregeln, Einkommen und Verfügbarkeit

Wenn der Umbau Teil einer größeren Modernisierung ist, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf passende Finanzierungsbausteine. Eine erste Orientierung bietet der Budgetrechner von KreditImmo, weil Sie dort prüfen können, wie sich Eigenmittel, Zuschüsse und Darlehensbetrag auf die Gesamtbelastung auswirken.

Voraussetzungen und Fallstricke

Viele Förderprobleme entstehen nicht, weil die Maßnahme grundsätzlich ungeeignet wäre. Sie entstehen, weil Antrag, Angebot, technische Anforderungen und Rechnung nicht zusammenpassen. Genau hier entscheidet sich, ob aus einem sinnvollen Umbau auch ein förderfähiger Umbau wird.

Wer antragsberechtigt ist

Beim KfW-Zuschuss 455-B können Privatpersonen antragsberechtigt sein, wenn sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind, eine sanierte Immobilie erstmals erwerben, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder als Mieter mit Zustimmung des Vermieters umbauen möchten. Der Zuschuss ist nicht vom Alter abhängig.

Bei der Pflegekasse steht dagegen die pflegebedürftige Person im Mittelpunkt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein konkreter Zusammenhang zwischen Maßnahme und häuslicher Pflege beziehungsweise selbstständiger Lebensführung.

Vorhabenbeginn und Reihenfolge

Die wichtigste Regel lautet: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Bei der KfW gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen zählen laut KfW nicht als Vorhabenbeginn. Das bedeutet praktisch: Angebote einholen und planen ist möglich, verbindlich beauftragen sollten Sie erst nach Antragstellung beziehungsweise nach den jeweiligen Programmregeln.

Bei der Pflegekasse sollte der Antrag ebenfalls vor Umsetzung gestellt werden. Gerade bei pflegebedingten Umbauten ist es sinnvoll, den Bedarf mit Fotos, kurzer Begründung, Kostenvoranschlag und vorhandenen Pflegegrad-Unterlagen zu dokumentieren.

Förderstellen prüfen keine Absichten. Sie prüfen Unterlagen, Zeitpunkte und Programmbedingungen.

Rechnungen und Nachweise

Ein häufiger Fehler ist eine zu pauschale Rechnung. Begriffe wie „Badsanierung komplett“ oder „Modernisierung Wohnung“ reichen oft nicht aus, um den förderfähigen Anteil sauber nachvollziehen zu können. Besser ist eine klare Trennung der Positionen.

Eine gute Vorbereitung umfasst:

  • Maßnahmenliste: Welche Barriere wird konkret reduziert?
  • Technische Beschreibung: Maße, Ausführung und Zweck der Maßnahme nachvollziehbar dokumentieren.
  • Getrennte Angebote: förderfähige Arbeiten nicht mit rein optischen Modernisierungen vermischen.
  • Nachweise: Fotos, Skizzen, Zustimmung des Vermieters, Pflegegrad-Nachweis oder Sachverständigenbestätigung je nach Programm bereithalten.
  • Unbare Zahlung: Rechnungen sollten nachvollziehbar und nicht bar bezahlt werden, wenn das Programm dies verlangt.

Gerade bei kombinierten Vorhaben lohnt sich diese Trennung. Wer gleichzeitig das Bad verschönert und Barrieren abbaut, sollte beide Teile von Anfang an getrennt ausweisen lassen.

Ihr Fahrplan zur Förderung

Der Weg zur Förderung ist überschaubar, wenn die Reihenfolge stimmt. Besonders wichtig ist, Förderantrag und Finanzierung nicht getrennt voneinander zu behandeln. Ein Zuschuss senkt zwar den Kapitalbedarf, muss aber realistisch in den Finanzierungsplan eingebaut werden.

Sechsstufiger Fahrplan von Bedarfsklärung über Förderantrag bis Auszahlung beim altersgerechten Umbau.

Planung vor Antrag

Beginnen Sie mit dem konkreten Bedarf. Geht es um den sicheren Einstieg in die Dusche? Um eine Rampe am Hauseingang? Um breitere Türen? Oder um eine Kombination mehrerer Maßnahmen?

Danach sollten Sie Angebote einholen, die förderfähige Positionen nachvollziehbar beschreiben. Je klarer das Angebot, desto leichter lassen sich Förderfähigkeit und Finanzierung prüfen.

  1. Bedarf erfassen: Welche Barriere soll beseitigt werden?
  2. Programm prüfen: Passt KfW 455-B, KfW 159, Pflegekasse oder ein regionales Programm?
  3. Angebot strukturieren: barrierereduzierende Arbeiten einzeln aufführen.
  4. Finanzierung vorrechnen: Eigenmittel, Zuschuss, Kredit und Monatsrate realistisch vergleichen.
  5. Antrag vorbereiten: Unterlagen vollständig sammeln, bevor ein Auftrag erteilt wird.

Für eine erste Belastungsrechnung können Sie den Immobilienfinanzierungsrechner von KreditImmo nutzen. Bei laufender Finanzierung kann zusätzlich der Tilgungsrechner helfen, Auswirkungen auf Restschuld und Rate besser einzuordnen.

Antrag richtig einreichen

Beim KfW-Zuschuss 455-B wird der Antrag direkt im KfW-Zuschussportal gestellt. Beim KfW-Kredit 159 läuft der Antrag in der Regel über einen Finanzierungspartner, also beispielsweise Bank oder Vermittler. Bei der Pflegekasse wird der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt.

Wichtig: Reichen Sie nicht nur irgendeinen Kostenvoranschlag ein. Die Unterlagen sollten zeigen, welche Maßnahme welchen Zweck erfüllt und welcher Kostenanteil dafür angesetzt wird.

Merksatz: Erst Antrag und Förderlogik klären, dann verbindlich beauftragen.

Umsetzung und Auszahlung

Nach der Antragstellung beziehungsweise Förderzusage beginnt die Umsetzung. Jetzt muss die spätere Ausführung zur beantragten Maßnahme passen. Änderungen auf der Baustelle sind möglich, sollten aber dokumentiert und bei größeren Abweichungen mit Förderstelle, Pflegekasse oder Finanzierungspartner abgestimmt werden.

Für die Auszahlungsphase zählen vor allem drei Punkte:

  • Rechnung wie Angebot: Die Rechnung sollte dieselbe Logik wie das eingereichte Angebot haben.
  • Förderfähige Positionen sichtbar halten: Keine Sammelbegriffe, wenn einzelne Maßnahmen relevant sind.
  • Nachweise vollständig einreichen: Je nach Programm können Fotos, Bestätigungen, Rechnungen oder Zahlungsnachweise erforderlich sein.

So vermeiden Sie Rückfragen und verhindern, dass ein eigentlich sinnvoller Umbau an Formalien hängt.

Förderung kombinieren und finanzieren

Die beste Förderstrategie besteht nicht darin, möglichst viele Programmnamen zu sammeln. Entscheidend ist, welcher Baustein welche Kosten übernimmt und wie der verbleibende Betrag finanziert wird.

Bausteine als Symbol für Zuschüsse, Förderkredit und Bankdarlehen beim altersgerechten Umbau.

Zuschüsse zuerst planen

Zuschüsse sind besonders wertvoll, weil sie den Betrag senken, der überhaupt finanziert werden muss. Deshalb sollten KfW-Zuschuss, Pflegekasse und regionale Zuschüsse zuerst geprüft werden. Erst danach stellt sich die Frage, ob für den Rest ein Förderkredit, ein Modernisierungskredit, eine Anpassung der bestehenden Baufinanzierung oder Eigenkapital sinnvoll ist.

Eine einfache Reihenfolge:

  • 1. Zuschüsse prüfen: KfW 455-B, Pflegekasse, regionale Förderprogramme.
  • 2. Kreditbedarf berechnen: Gesamtkosten minus realistisch verfügbare Zuschüsse und Eigenmittel.
  • 3. Finanzierungsweg vergleichen: KfW 159, Bankdarlehen oder Einbindung in eine bestehende Finanzierung.
  • 4. Belastung testen: Rate nicht nur für den Idealfall, sondern auch ohne Zuschusszusage berechnen.

Kombinationen richtig prüfen

Förderprogramme lassen sich nicht beliebig stapeln. Bei KfW-Produkten müssen bereits erhaltene Förderungen aus den Programmen Altersgerecht Umbauen auf Förderhöchstbeträge angerechnet werden. Außerdem darf dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert werden, wenn die Programmregeln das ausschließen.

Deshalb sollte jede Maßnahme einer Finanzierungsquelle zugeordnet werden:

FrageWarum sie wichtig ist
Welche Maßnahme ist förderfähig?Nur dann lässt sich ein Zuschuss oder Förderkredit sauber beantragen.
Gibt es einen Pflegegrad?Dann kann die Pflegekasse zusätzlich relevant sein.
Welche Kostenposition wird welchem Programm zugeordnet?So vermeiden Sie unzulässige Doppelförderung oder unklare Rechnungen.
Was passiert, wenn ein Zuschuss nicht bewilligt wird?Der Umbau sollte auch ohne unsichere Förderannahmen finanzierbar bleiben.

Die beste Förderkombination ist die, bei der jeder Baustein eine klare Aufgabe hat und die Monatsrate auch im realistischen Szenario tragfähig bleibt.

Restbetrag sauber finanzieren

Fördermittel decken selten den gesamten Umbau. Der Restbetrag muss zur Haushaltsrechnung passen. Wichtig sind nicht nur die Gesamtkosten, sondern auch Monatsrate, Eigenkapitalbindung und mögliche Folgekosten.

Stellen Sie sich vor der Beauftragung diese drei Fragen:

  • Wie hoch bleibt die Monatsrate mit und ohne Zuschuss?
  • Wie viel Eigenkapital soll im Objekt gebunden werden?
  • Ist der Umbau eine Einzelmaßnahme oder Teil einer größeren Modernisierung?

Ein früher Szenarienvergleich schützt vor zu optimistischen Annahmen. Mit dem Budgetrechner von KreditImmo können Sie prüfen, wie sich Zuschüsse, Eigenmittel und Darlehensbetrag auf Ihre finanzielle Spielräume auswirken. Wie Sanierungs- und Förderbausteine in einer Gesamtfinanzierung zusammenspielen, zeigt das Praxisbeispiel Kauf und energetische Sanierung in Düsseldorf.

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Rechts- oder Pflegeberatung. Förderbedingungen können sich ändern, Mittel können ausgeschöpft sein und die passende Lösung hängt vom Objekt, der Maßnahme, dem Pflegebedarf und der Bonität ab.

FAQ: Häufige Fragen zur Förderung für altersgerechten Umbau

Wie hoch ist die KfW-Förderung für altersgerechten Umbau 2026?

Beim KfW-Zuschuss 455-B sind für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro Zuschuss möglich. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, sind 12,5 % bis maximal 6.250 Euro möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird und Bundesmittel verfügbar sind.

Was zählt bei der KfW als Vorhabenbeginn?

Als Vorhabenbeginn gilt bei der KfW grundsätzlich der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten laut KfW nicht als Vorhabenbeginn. Trotzdem sollten Sie die aktuellen Programmbedingungen vor jeder Beauftragung prüfen.

Kann die Pflegekasse zusätzlich zur KfW zahlen?

Das kann möglich sein, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Die konkrete Kombination sollte im Einzelfall geprüft werden, damit keine Kosten doppelt angesetzt oder Programmregeln verletzt werden.

Brauche ich für die KfW-Förderung einen Pflegegrad?

Nein. Die KfW-Förderung zur Barrierereduzierung ist nicht an einen Pflegegrad oder ein bestimmtes Alter gebunden. Für den Zuschuss der Pflegekasse ist dagegen ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Wichtig sind vor allem ein nachvollziehbares Angebot, eine klare Beschreibung der Maßnahme, gegebenenfalls Fotos oder Skizzen, bei Mietern die Zustimmung des Vermieters und bei Pflegekassen-Anträgen Unterlagen zum Pflegegrad und zum pflegebedingten Bedarf.

Was passiert, wenn KfW-Mittel ausgeschöpft sind?

Dann kann kein neuer Zuschuss aus diesem Fördertopf bewilligt werden. Deshalb ist es sinnvoll, parallel regionale Programme, Pflegekasse und Kreditoptionen zu prüfen und den Umbau nicht ausschließlich auf eine unsichere Zuschusszusage zu stützen.

Fazit: Förderung hilft nur mit sauberer Reihenfolge

Ein altersgerechter Umbau scheitert selten an der handwerklichen Idee. Häufiger scheitert er an der Reihenfolge: zu früh beauftragt, zu ungenau dokumentiert oder zu optimistisch finanziert. Genau deshalb sollte Förderung nicht als nachträglicher Bonus betrachtet werden, sondern als Teil der Gesamtplanung.

2026 ist dafür ein wichtiges Jahr, weil der KfW-Zuschuss 455-B wieder beantragt werden kann. Gleichzeitig bleiben die Mittel begrenzt. Wer früh plant, Anträge korrekt vorbereitet und Zuschüsse mit Kreditbausteinen sauber verzahnt, erhöht die Chance auf eine tragfähige Lösung.

Die wichtigsten Hebel sind:

  • Früh anfangen: Bedarf, Maßnahmen und Zuständigkeiten vor der Beauftragung klären.
  • Formalien ernst nehmen: Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Anforderungen und Nachweise beachten.
  • Förderung kombinieren: KfW, Pflegekasse und regionale Programme nicht isoliert betrachten.
  • Finanzierung realistisch rechnen: Zuschüsse einplanen, aber auch ein Szenario ohne Bewilligung prüfen.

Wenn Sie Ihren Umbau nicht nur fördern, sondern finanziell sauber aufsetzen möchten, berechnen Sie die Kosten im Sanierungskosten Rechner und prüfen Sie die Finanzierung im Immobilienfinanzierungsrechner. Alle Rechner finden Sie in der Rechner-Übersicht, Beispiele in den Praxisbeispielen.

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