Für altersgerechten Umbau kommen 2026 vor allem drei Ebenen in Betracht: KfW, Pflegekasse und regionale Förderprogramme. Jede Ebene erfüllt eine andere Funktion. Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnbestand, die Pflegekasse hilft bei pflegebedingtem Bedarf, und regionale Programme können ergänzen, wenn Bundesmittel nicht passen oder ausgeschöpft sind.
KfW 455-B: Zuschuss für Barrierereduzierung
Der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ fördert Maßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. Nach Angaben der KfW sind seit dem 8. April 2026 wieder Anträge möglich.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Einzelmaßnahmen: 10 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, also bis zu 2.500 Euro Zuschuss.
- Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, also bis zu 6.250 Euro Zuschuss.
- Antrag: direkt über das KfW-Zuschussportal und unbedingt vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen.
- Verfügbarkeit: kein Rechtsanspruch; Förderung nur solange Bundesmittel verfügbar sind.
Quelle: KfW 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss.
KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ kann für barrierereduzierende Maßnahmen und besseren Einbruchschutz eingesetzt werden. Die KfW nennt einen Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Kredit kann insbesondere dann interessant sein, wenn der Umbau größer ausfällt oder nicht vollständig aus Eigenmitteln bezahlt werden soll.
Quelle: KfW 159 Altersgerecht Umbauen – Kredit.
Pflegekasse: Zuschuss bei Pflegegrad
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann zusätzlich die Pflegekasse relevant werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann sie für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach berücksichtigt werden, maximal für bis zu vier Personen.
Typische Maßnahmen sind Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
Regionale Programme als Ergänzung
Zusätzlich können Bundesländer, Kommunen oder Landesförderbanken eigene Programme anbieten. Diese Programme unterscheiden sich stark nach Wohnort, Förderzweck, Einkommensgrenzen und Verfügbarkeit. Deshalb sollten regionale Optionen parallel geprüft werden, besonders wenn KfW-Mittel ausgeschöpft sind oder die geplante Maßnahme nicht vollständig in ein Bundesprogramm passt.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, sollte beispielsweise zusätzlich prüfen, ob Förderangebote der NRW.BANK oder kommunale Programme passen. Für andere Bundesländer gilt entsprechend: Landesförderbank und Kommune früh einbeziehen.
| Fördertopf | Art der Förderung | Mögliche Höhe | Wichtigste Voraussetzung |
|---|
| KfW 455-B | Zuschuss | bis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen oder bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus“ | Antrag vor Vorhabenbeginn, förderfähige barrierereduzierende Maßnahme |
| KfW 159 | zinsgünstiger Förderkredit | bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit | förderfähige Maßnahme und Kreditprüfung über Finanzierungspartner |
| Pflegekasse | Zuschuss | bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person | Pflegegrad 1 bis 5 und pflegebedingter Bedarf |
| Landes- und Kommunalprogramme | Zuschuss oder Darlehen je nach Programm | regional unterschiedlich | Wohnort, Programmregeln, Einkommen und Verfügbarkeit |
Wenn der Umbau Teil einer größeren Modernisierung ist, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf passende Finanzierungsbausteine. Eine erste Orientierung bietet der Budgetrechner von KreditImmo, weil Sie dort prüfen können, wie sich Eigenmittel, Zuschüsse und Darlehensbetrag auf die Gesamtbelastung auswirken.